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Frauen fördern

 

Frauenförderverordnung

 

Im Mai 1996 ist die Frauenförderverordnung in Kraft getreten. Danach werden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über 50.000 Euro diejenigen Unternehmen bevorzugt berücksichtigt, die einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweisen als ihre Mitbieter. Mit eingerechnet werden dabei weibliche Auszubildende, nicht aber geringfügig Beschäftigte. Bevorzugt berücksichtigt werden außerdem Unternehmen, die Frauen in höherem Maße in qualifizierten Positionen beschäftigen als ihre Mitbieter. Dieser Anteil wird anhand der Bruttolohnausgaben im Unternehmen ermittelt.

Dasjenige Unternehmen, das sich solchermaßen der Frauenförderung annimmt, erhält den Zuschlag, wenn sein Angebot vom Preis-Leistungsverhältnis gleichauf liegt mit dem eines anderen Unternehmens, das sich nicht in gleichem Maße für das berufliche Fortkommen von Frauen einsetzt.

Die Unternehmen, die für sich in Anspruch nehmen, sich für die Gleichstellung von Frauen im Betrieb einzusetzen, müssen dazu einen kurzen Fragebogen ausfüllen, der an die Frauenförderverordnung angehängt ist.

Erstellt am: 11.01.2005


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