Unterstützt von:
Landesgleichstellungsgesetz
Brandenburg
Ds brandenburgische Landesgleichstellungsgesetz, das 1994 in Kraft trat, verpflichtet die öffentliche Verwaltung auf der Landes- und Kommunalebene sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Frauen und Männer gleichzustellen.
Brandenburg war das erste Bundesland, in dem eine Kopplung von öffentlicher Auftragsvergabe mit der Frauenförderung praktisch möglich wurde. Bereits 1994 wurde eine Regelung in das Landesgleichstellungsgesetz aufgenommen, nach der beim Abschluss von Verträgen über Leistungen mit einem Aufwand von über 100.000 DM (≈ 51.129,19 €) bei gleichwertigen Angeboten derjenige Anbieter bevorzugt werden soll, der sich der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben angenommen hat.
Weitere Informationen zum Landesgleichstellungsgesetz.
Erstellt am: 13.01.2005
zurück zur Übersicht
Unsere Unterstützerinnen
Engagierte Frauen aus Wirtschaft, Medien und Wissenschaft unterstützen "Frauen machen Karriere".
mehr
Das Quiz
Wie gut kennen Sie sich aus mit der Chancengleichheit und Frauenerwerbstätigkeit in Europa? Testen Sie sich und Ihr Wissen - und lernen Sie vielleicht spannende und interessante Dinge dazu!
mehr
Perpektive Wiedereinstieg
Ohne Schwierigkeiten zurück in den Job? Mit dem Internetportal www.perspektive-wiedereinstieg.de unterstützt die Bundesregierung Frauen und Männer beim Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienpause.
mehr
Veranstaltungen
Suchen Sie interessante Vorträge, Seminare oder Podiumsdiskussionnen in Ihrer Nähe? Oder bieten Sie selbst eine Veranstaltung an? Dann hilft Ihnen der Veranstaltungskalender sicher weiter!
mehr
Vielfalt gewinnt
Die neue Rubrik für Frauen mit Migrationshintergrund mit praktischen Hilfen, Meldungen, Artikeln, Tipps und Tricks.
mehr
Foren
Reden und diskutieren Sie mit anderen Userinnen und Usern über die Themen Wiedereinstieg, Weiterbildung oder Vielfalt gewinnt.
mehr