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Ausbildung auch in Teilzeit möglich

 

Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen (TEP)

 

Das Arbeitsministerium Nordrhein-Westfalen fördert den Zugang von Frauen (und Männern) zur betrieblichen Ausbildung in Teilzeit, die wegen der Elternschaft und Kinderbetreuung eine betriebliche Ausbildung abbrechen mussten oder gar nicht erst beginnen konnten. Das Programm wird vom Europäischen Sozialfond ko-finanziert.

„Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen“ (TEP) soll Müttern (und Vätern) den Zugang zur betrieblichen Ausbildung dadurch öffnen, dass sie und die ausbildenden Betriebe dabei unterstützt werden, eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit zu vereinbaren und umzusetzen. Damit unterbreitet das Arbeitsministerium als einen Bestandteil des Handlungsprogramms „Brücken bauen in den Beruf“ ein weiteres arbeitspolitisches Förderangebot, insbesondere für junge Mütter, die in den Beruf zurückkehren möchten. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gefördert werden, die die folgenden Teilangebote in einem Vorhaben unterbreiten:

  • Mütter (und Väter) ohne abgeschlossene Berufsausbildung werden auf den Übergang in eine Teilzeit-Ausbildungsstelle über max. 5 Monate vorbereitet (z. B. mit Potenzialanalyse, Bewerbungstraining, Selbstlernmöglichkeiten, Coaching, betriebliche Praktika).
  • Mütter (und Väter) werden dabei unterstützt, Familie und Anforderungen der betrieblichen Teilzeitausbildung miteinander zu vereinbaren.
  • Mütter (und Väter) werden bei der selbstständigen Suche nach einem Ausbildungsplatz in Teilzeit unterstützt. 
  • Als Auszubildende werden sie über sieben Monate in der betrieblichen Teilzeitausbildung begleitet, das betriebliche Ausbildungsverhältnis wird verstetigt und stabilisiert.
  • Ansprechpersonen beim Projektträger geben Hilfestellung für die Auszubildenden, die Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und zuständige Stellen wie Kammern.

Das neue Förderangebot soll zunächst für das Ausbildungsjahr 2009 unterbreitet werden. Die Regionalagenturen können über weitere Fördervoraussetzungen informieren und stehen zur Beratung sowie Antragsabwicklung mit der zuständigen Bezirksregierung zur Verfügung.

Mehr Informationen:
Übersicht der Regionalagenturen (PDF-Dokument)

Erstellt am: 03.08.2009


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