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Job-Aqtiv-Gesetz macht Frauen aktiv

 

Gesetz erleichtert Wiedereinstieg

 

Im Dezember 2001 trat das Job-AQTIV-Gesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Beratung und Vermittlung Arbeitsuchender zu verbessern. Ein wichtiger Schwerpunkt ist dabei die Förderung von Frauen.

Job-AQTIV steht für Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln.
Das Gesetz sieht vor, dass Frauen so lange überproportional gefördert werden können, bis ihre völlige Gleichstellung mit Männern auf dem Arbeitsmarkt erreicht ist.

Durch eine eigenständige Vorschrift über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird klargestellt, dass Maßnahmen – darunter auch die Weiterbildungsmaßnahmen – so auszugestalten sind, dass auch Frauen, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, daran teilnehmen können. So ermöglicht das Gesetz eine flexible Auswahl geeigneter Weiterbildungsformen: Die Möglichkeiten von Weiterbildungen auf Teilzeitbasis wurden erweitert, die Erstattung von Kinderbetreuungskosten bei einer Aus- und Weiterbildung sowie Trainingsmaßnahmen angehoben und der Bezug von so genanntem "Teilunterhaltsgeld" ausgebaut. Darüber hinaus sind Erziehende während Erziehungszeiten bis zum dritten Lebensjahr des Kindes in der Arbeitslosenversicherung versichert. Dadurch können von Berufsrückkehrerinnen nunmehr häufig auch die Anspruchsvoraussetzungen für ein Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erfüllt werden.

Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen zur Chancengleichheit am Arbeitsmarkt gibt es unter www.bmwa.bund.de

Erstellt am: 10.01.2005



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