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Europäische Datenbank zu Frauen und Männern in Entscheidungspositionen

 

Eine Frage des Gleichgewichts

 

Die EU-Kommission hat im Internet umfangreiche Daten über Frauen und Männer in Entscheidungspositionen zur Verfügung gestellt. Die Daten beziehen sich sowohl auf EU-Institutionen als auch auf die nationalen und regionalen Ebenen. Daneben sind Gerichte, börsennotierte Unternehmen und Finanzeinrichtungen berücksichtigt.

Die Datenbank wurde im Jahr 2004 eingerichtet und umfasst 30 Länder, darunter die 25 Mitgliedstaaten sowie Bulgarien, Rumänien, Island, Liechtenstein und Norwegen. In Kürze werden auch Daten aus der Türkei verfügbar sein. Als Entscheidungsfindungsposition gilt in der Datenbank eine Position, in der "es möglich ist, auf organisatorischer oder hierarchischer Ebene eine Entscheidung zu fällen oder zu beeinflussen".

Die Daten zeigen, dass in Deutschland der Anteil von Frauen in Führungspositionen in den 50 größten börsennotierten Unternehmen mit knapp 12 Prozent überdurchschnittlich ist im europäischen Vergleich (10 Prozent). Allerdings ist in keinem dieser deutschen Unternehmen eine Frau im Vorstand vertreten, während es im europäischen Durchschnitt drei Frauen sind. Spitzenreiter im europäischen Vergleich sind bei den Großunternehmen Norwegen mit 21 Prozent Frauen in Führungspositionen, sowie Schweden mit 20 Prozent und Slowenien mit 18 Prozent. Am unteren Ende der Skala finden sich Spanien mit fünf Prozent, sowie Italien und Malta mit je zwei Prozent Frauen in Führungspositionen.

Obwohl im vergangenen Jahrzehnt bei der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Europa Fortschritte erzielt wurden, nehmen nach wie vor zu wenige Frauen in ihrer beruflichen Tätigkeit Entscheidungspositionen ein. Die EU-Institutionen haben dieses Problem seit einiger Zeit erkannt und die Mitgliedsländer aufgefordert, etwas dagegen zu unternehmen.

Die Kommission beobachtet den Fortschritt in den EU-Mitgliedstaaten und legt in ihren Jahresberichten über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ihre Schlussfolgerungen fest. Die EU selbst geht mit positivem Beispiel voran: 40 Prozent der EU-Fellowships für Forschung und Entwicklung werden beispielsweise an Frauen vergeben. In den von der EU eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen müssen Frauen und Männer zu jeweils mindestens 40 Prozent vertreten sein.

Hier gelangen Sie zur Datenbank "Frauen und Männer in Entscheidungsprozessen"

Die EU-Kommission hat zu diesem Thema ein Faltblatt mit dem Titel "Frauen und Männer in Entscheidungsprozessen – Eine Frage des Gleichgewichts" publiziert, das auf der Internetseite der Kommission heruntergeladen werden kann.

Erstellt am: 17.02.2006


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