Arbeitsmarktreformen - Alleinerziehende und Familien profitieren
Kinderzuschlag und Berücksichtigung von Bedürftigen
Viele Alleinerziehende sind mit den Arbeitsmarktreformen besser gestellt: Es gibt einen Kinderzuschlag für Familien mit niedrigen Einkommen. Außerdem wird der finanzielle Mehrbedarf allein erziehender Mütter (oder Väter) finanziell berücksichtigt.
Mit dem Kinderzuschlag will die Bundesregierung parallel zu den Reformen am Arbeitsmarkt Anreize für Familien zur Erwerbstätigkeit setzen und gleichzeitig Kinder aus der Sozialhilfe holen. Der Kinderzuschlag richtet sich in erster Linie an gering verdienende Eltern mit mindestens einem Einkommen. Sie erhalten pro Kind monatlich bis zu 140 Euro, so dass sie zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls Wohngeld den Bedarf ihrer Kinder decken können. Der Kinderzuschlag kann bei der Familienkasse der örtlichen zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich beantragt werden. Er wird für maximal 36 Monate gezahlt. Mit dem Kinderzuschlag werden etwa 150.000 Kinder und ihre Familien aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug herausgeholt.
Gerade Alleinerziehende, die vorher Sozialhilfe bezogen haben, profitieren von den Reformen: Aufgrund ihrer besonderen Haushaltssituation erhalten seit diesem Jahr alle Alleinerziehenden Mehrbedarfszuschläge von zwölf Prozent des Regelsatzes für jedes Kind. Abweichend davon wird einem Kind unter sieben Jahren oder zwei Kindern unter 16 Jahren ein Mehrbedarf von 36 Prozent des Eckregelsatzes von 345 Euro anerkannt. Maximal wird ein Mehrbedarfszuschlag von 60 Prozent gezahlt.
Ein weiterer Vorteil der neuen Regelung: Die Bezieherinnen haben weniger Wege, der bürokratische Aufwand sinkt: Die Frauen müssen nicht mehr mühsam jede Einmalleistung beim Sozialamt beantragen, sondern erhalten die ihrem Bedarf entsprechenden Pauschalbeträge und können selbstständiger über ihre Ausgaben entscheiden. Außerdem kommt den Alleinerziehenden zugute, dass die Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt steigen, weil Fallmananager sich um Kinderbetreuungsplätze kümmern.
Weitere Informationen unter www.arbeitsmarktreform.de und in der Broschüre "Hartz IV bringt viel - auch für Alleinerziehende" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Erstellt am: 10.01.2005



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