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Schweden

 

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

In Schweden ist die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern auch kleinerer Kinder seit Jahrzehnten gewollt. Die Rahmenbedingungen ermöglichen eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Europa-Report „Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Deutschland im europäischen Vergleich“ des Internet-Projekts fast4ward zeigt, dass Schweden dagegen mit 1,6 Kindern eine Geburtenrate aufweist, die im europäischen Mittelfeld liegt. Außerdem sind die Schwedinnen mit 27,9 Jahren durchschnittlich jüngere Erstgebärende.

Fast alle Schwedinnen arbeiten bis zur Geburt des Kindes, denn Mutterschutzzeiten vor der Geburt, wie in anderen europäischen Ländern, gibt es nicht. Können Werdende ihrer Arbeit in der letzten Schwangerschaftsphase nicht mehr nachgehen, erhalten sie Schwangerschaftsgeld (»havandeskapspenning«). Nach der Geburt eines Kindes umfasst der bezahlte Elternurlaub (Elternzeit) in Schweden insgesamt 480 Tage, von denen 390 Tage unter den Eltern aufgeteilt werden können. 60 dieser 390 Tage sind der Mutter vorbehalten, weitere 60 allein dem Vater - diese Tage sind nicht übertragbar.

In Schweden erhalten sowohl abhängig Beschäftigte als auch selbstständige Eltern während dieser Zeit 80 Prozent des Bruttogehalts bis zu einer Höchstgrenze. Das System ermöglicht flexible, individuelle Ausgestaltung: So können die Eltern die 480 Tage „strecken“, indem sie zunächst nur stundenweise arbeiten. So fällt zwar das Elternschaftsgeld („föräldrapenning“) niedriger aus, wird aber über einen längeren Zeitraum gezahlt. Der Wechsel vom Vater zur Mutter und zurück ist unbürokratisch und schnell möglich.

Finanzielle Grundlage der Leistungen ist eine Elternversicherung, die in den siebziger Jahren eingeführt wurde. Ein zeitweiliges Elternschaftsgeld »tillfällig föräldrapenning« wird gezahlt, wenn das Kind krank ist und ein Elternteil sich beurlauben lassen muss, um das Kind zu versorgen. Es kann an maximal 60 Tagen im Jahr gewährt werden. Die Leistung wird ebenfalls für einen Tag pro Jahr gewährt, wenn ein Elternteil ein Kind zwischen sechs und elf Jahren zur Schule oder einem Freizeitzentrum begleitet. Alle Leistungen unterliegen der Besteuerung, es gibt keine Steuerermäßigung, Sozialabgaben entfallen nicht.
Zusätzlich erhalten die Mütter in Schweden pro Kind 102 Euro Kindergeld und eine Mehrkindzulage von 27 Euro ab dem 3. Kind.

In Schweden ist die Kinderbetreuungskultur Teil der Arbeitsmarktpolitik. Ziel ist die Unterstützung berufstätiger Eltern, wofür der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen schafft und sich dabei am Leitbild berufstätiger Eltern orientiert.

Zuständig für öffentlich organisierte Kinderbetreuung sind die Gemeinden. Alle erwerbstätigen Eltern, die eine Kinderbetreuung benötigen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Vorschultagesstätten für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren und auf Freizeitzentren für Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren. 76 Prozent der Vorschulkinder und 73 Prozent der Kinder bis zwölf Jahre nehmen diese Einrichtungen in Anspruch. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Arbeitszeiten der Eltern. Die Tagesstätten werden entweder von der Gemeinde oder als Kooperative von Eltern und Angestellten oder privat betrieben. Die Gebühren für die Kinderbetreuung betragen ein bis drei Prozent des Einkommens der Eltern und sind durch einen festgelegten Höchstbetrag gedeckt.

Erstellt am: 03.06.2005



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